INFORMATION ZUR RECHTSSICHERHEIT VON PRESSESPIEGELN

Gibt es Ausnahmen von der Lizenzierungspflicht?

Einzelne Zeitungsinhalte genießen keinen urheberrechtlichen Schutz und können daher frei vervielfältigt werden. Dies gilt für:

  • Presseberichte, die in Kurzform einfache Mitteilungen wiedergeben (vermischte Nachrichten, Tagesneuigkeiten).
  • Nicht redaktionell erarbeitete Texte wie Inserate, Veranstaltungshinweise.
  • Wiedergabe von Gesetzen, Verordnungen, amtlichen Erlässen, Bekanntmachungen und Entscheidungen.

Darüber hinaus gilt die freie Werknutzung eingeschränkt für den Schul- und Lehrbetrieb bzw. für Zwecke der Rechtspflege und der Verwaltung.

Wie erhalte ich lizenzierte Pressespiegel?

APA-DeFacto, eine Tochter der APA-Austria Presse Agentur, hat in direkter Vereinbarung mit den Verlagen die Lizenzentgelte für die Nutzung von Presseclippings in ihre Preise für die Medienbeobachtung integriert: www.apa-defacto.at

Für Kunden, die ihre Pressespiegel selbst erstellen oder diese bei einem Medienbeobachter oder einem PR-Unternehmen beauftragen, hat der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) das PDN-Lizenzsystem entwickelt. Mit einer PDN-Lizenzvereinbarung können die erforderlichen Nutzungsrechte für über 115 Zeitungen und Zeitschriften aus einer Hand bezogen werden. www.pdn.at

Selbstverständlich können auch direkte Vereinbarungen mit den Verlagen getroffen werden.

Auskünfte und Informationen:

Bitte richten Sie Ihr E-Mail an:
info@pressespiegel-lizenz.at

Download: Urheberrecht im Originalwortlaut