Warum ist eine Lizenzierung von Pressespiegeln erforderlich?
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur und Kunst und sichert damit die wirtschaftlichen und ideellen Interessen der Urheber. Werke im Sinn des Urheberrechts sind eigentümliche geistige Schöpfungen in den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.
Redaktionell erarbeitete Presseartikel in Zeitungen und Magazinen sind gemäß § 2(1) UrhG Sprachwerke und genießen urheberrechtlichen Schutz. Die ausschließlichen Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung liegen dabei in der Regel durch Übertragung der Rechte seitens der Urheber bei den Verlagen.
Um also Pressespiegel erstellen und verbreiten zu können, ist die Zustimmung der Rechteinhaber erforderlich. Dies gilt für Papierpressespiegel, sofern die Nutzung dieser über den eigenen Gebrauch hinausgeht, sowie uneingeschränkt für digitale Pressespiegel im beruflichen Kontext.
Verlage und Medien investieren eine Menge Zeit und Geld in ihre Kernkompetenz: journalistische Qualität. Um diese Qualität zu wahren muss auch die wirtschaftliche Basis gesichert werden.
Wann ist eine Lizenzvereinbarung erforderlich?
- Wenn Papierkopien von Zeitungsartikeln über den eigenen Gebrauch (mehr als zehn Kopien) hinaus erstellt und verbreitet werden.
- Wenn Zeitungsartikel digital abgespeichert werden (sofern dies nicht nur ausschließlich für den privaten Gebrauch erfolgt) bzw. wenn digitale Kopien weiterverbreitet und/oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (Intranet, Internet).
Gibt es Ausnahmen von der Lizenzierungspflicht?
Einzelne Zeitungsinhalte genießen keinen urheberrechtlichen Schutz und können daher frei vervielfältigt werden. Dies gilt für:
- Presseberichte, die in Kurzform einfache Mitteilungen wiedergeben (vermischte Nachrichten, Tagesneuigkeiten).
- Nicht redaktionell erarbeitete Texte wie Inserate, Veranstaltungshinweise.
- Wiedergabe von Gesetzen, Verordnungen, amtlichen Erlässen, Bekanntmachungen und Entscheidungen.
Darüber hinaus gilt die freie Werknutzung eingeschränkt für den Schul- und Lehrbetrieb bzw. für Zwecke der Rechtspflege und der Verwaltung.
Wie erhalte ich lizenzierte Pressespiegel?
APA-DeFacto, eine Tochter der APA-Austria Presse Agentur, hat in direkter Vereinbarung mit den Verlagen die Lizenzentgelte für die Nutzung von Presseclippings in ihre Preise für die Medienbeobachtung integriert: www.apa-defacto.at
Für Kunden, die ihre Pressespiegel selbst erstellen oder diese bei einem Medienbeobachter oder einem PR-Unternehmen beauftragen, hat der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) das PDN-Lizenzsystem entwickelt. Mit einer PDN-Lizenzvereinbarung können die erforderlichen Nutzungsrechte für über 115 Zeitungen und Zeitschriften aus einer Hand bezogen werden. www.pdn.at
Selbstverständlich können auch direkte Vereinbarungen mit den Verlagen getroffen werden.
Auskünfte und Informationen:
Bitte richten Sie Ihr E-Mail an:
info@pressespiegel-lizenz.at
Download: Urheberrecht im Originalwortlaut